Archiv Aktuelles
[Aktuelles 01. 04. 2009] Tag der offenen Tür 25.04.2009
[Aktuelles 26. 04. 2008] Malwettbewerb
[Aktuelles 11. 01. 2008] Innovatives Wundmanagement
[Aktuelles 4. 3. 2006] 1. Hanauer Gesundheitstage am 8. 4. 2006
[Aktuelles 17. 2. 2006] "Älter werden in Hanau" Veranstaltungen im Rahmen der Hanauer Frauenwoche am 15. 3. 2006
[Aktuelles 25. 1. 2006] Tag der offenen Tür am 20. Mai 2006. Infos hier.
[Aktuelles 19. 12. 2005] Starttermin des Cafe 50plus
[Aktuelles 20. 10. 2005] Übergabe des Zertifikates DIN ISO 9001 sowie des Diakoniesiegels Pflege
[Aktuelles 23. 9. 2005] Tag der offenen Tür am 5. Oktober 2005
[Aktuelles 19. 9. 2005] Wir sind zertifiziert!
[Aktuelles 29. 7. 2005] Statistisches SGB XI
[Aktuelles 26. 7. 2005] Namenswettbewerb. Preise zu gewinnen. Download der Ausschreibung.
[Aktuelles 16. 6. 2005] Die Hilfezentrale zieht zum 1.9.2005 um
[Aktuelles 13. 11. 2004] Aktueller Jahreskalender 2005 zum kostenlosen download
[Aktuelles 1. 4. 2004]: Kassenzulassung für den Praxisbetrieb Krankengymnastik und Ergotherapie
[Aktuelles 11. 12. 2003]: Zuzahlungsregelung ab 2004 in der gesetzlichen Krankenversicherung
Tag der offenen Tür: Am 9. November 2003. Siehe hier
[Aktuelles 14. 10. 2003]: Ausstellung anlässlich des 25-jährigen Bestehens
[Aktuelles 13. 9. 2003] Aktueller Jahreskalender 2004 zum kostenlosen download
[Aktuelles 23. 7. 2003] : Seminar „Alzheimerkranke verstehen und betreuen"
[Aktuelles 23. 6. 2003] Pflegestatistik 2001:
Inanspruchnahme professioneller Pflege gegenüber 1999 erhöht
[Aktuelles 22. 4. 2003] Neues Angebot: Hilfen für Demenzkranke
[Aktuelles 28. 12. 2002] Aktueller Jahreskalender 2003 zum kostenlosen download
[Aktuelles 8. 8. 2002] Kampagne für die Pflege
[Aktuelles 1. 1. 2002] "Mondschein"-Pflege ab 1.1.2002
[Aktuelles 29. 11. 2001] Positionspapier des Diakonischen Werkes von Kurhessen-Waldeck zur Krise in der Pflege
[Aktuelles 24. 09. 2001] Gerichtsurteil zu Richtlinien des Bundesausschusses (siehe Meldung vom 14.5.2000)
[Aktuelles 16. 07. 2001] Neueste Zahlen der Pflegeversicherung für 2000
[Aktuelles 12. 05. 2001] Landessynode Frühjahr 2001
[Aktuelles 29. 09. 2000] Neue Zahlen aus der Pflegeversicherung
[Aktuelles 14. 05. 2000] Neue Rahmenrichtlinien Behandlungspflege
[Aktuelles 01. 12. 1999] Welt-AIDS-Tag 1. 12. 99
[Aktuelles 18. 10. 1999] Tag der offenen Tür am 14. 11. 99
[Aktuelles 20.0 9. 1999] Imagekampagne
[Aktuelles 01.0 8. 1999] Änderungen des Pflegeversicherungsgesetzes
Aktuelles 01. 07. 1999 ] Neues Aufgabengebiet
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Tag der offenen Tür 2009
Der 5. Tag der offenen Tür des Hauses am Steinheimer Tor steht in diesem Jahr unter
dem Motto „Vielfältige informative Einblicke“. Damit wir dem Motto gerecht werden, haben
wir das Unterhaltungsprogramm zugunsten von Vorträgen, Beratungen, Workshops,
Impuls-Referaten und Diskussionsrunden gekürzt. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass
die Kombination, der in diesem Haus tätigen Organisationen ausgesprochen koorperativ und auf
vielen Gebieten angenehm ergänzend ist. Es erspart vielen unserer Besucher einen zweiten Weg.
Zum Download des Plakates und des Programmes klicken Sie bitte hier.
Die Hilfezentrale arbeitet an verbesserter Wundversorgung
Innovatives Wundmanagement
Chronische Wunden werden oft falsch behandelt. Dies führt durch Schmerzen, Einschränkung der Mobilität, Wundexudat und Wundgeruch zu Beeinträchtigungen der Lebensqualität.
Um die Mängel in der Wundversorgung zu beheben und dem Ziel "Bestmögliche pflegerische Versorgung, Förderung der Lebensqualität, Unterstützung der Wundheilung und Vermeidung einer Wundneuentstehung" näher zu kommen, befasste sich eine Expertengruppe mit der Entwicklung eines Expertenstandards "Pflege von Menschen mit chronischen Wunden".
Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert und soll nach seiner Erprobungsphase flächendeckend eingeführt werden.
Für die Erprobungsphase wurden sowohl stationäre Einrichtungen wie Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen als auch ambulante Pflegeeinrichtungen gesucht.
Die Hilfezentrale in Hanau nimmt als ambulanter Pflegedienst an dem Projekt teil. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen, ist eine ausreichende Anzahl der Projektteilnehmern von großer Wichtigkeit. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege begrüßt es, wenn jede teilnehmende Einrichtung 40 Patienten mit chronischen Wunden in die Studie mit einfließen lässt. Um die optimale Wundversorgung der Patienten gewährleisten zu können, ist eine Zusammenarbeit mit Ärzten, Wundexperten, Pflegefachkräften, Patienten und deren Angehörigen wichtig und notwendig. In diesem Zusammenhang kooperiert die Hilfezentrale mit dem Gesundheitsdienst My Self aus Rodenbach, der ein Team von Wundexperten vorzuweisen hat. Hierdurch ist nicht nur die optimale phasengerechte Wundbehandlung und Verbandstofflieferung gesichert sondern auch eine recht sichere Dokumentation der Wunde, des Wundverlaufs und der Therapie. Für die Studie werden noch Patienten mit chronischen Wunden, wie Ulcus cruris, Dekubitus und Diabetisches Fußsyndrom gesucht.
Interessierte können sich wenden an:
HILFEZENTRALE
Dipl.-Pflegewirtin Natali Kirsa
Tel: 06181-18005-14
Steinheimer Straße 1
63450 Hanau
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Die Hilfezentrale ruft jung und alt zum Malwettbewerb auf
Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Hilfezentrale als auch der Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe
veranstalten wir einen Malwettbewerb für jung und alt.
Der Malwettbewerb steht unter dem Thema "Blumige Jahreszeiten". Malen Sie uns Ihr
schönstes Blumenbild.
Die besten 12 Bilder werden mit je 50 Euro prämiert und erscheinen im Kalender der Hilfezentrale
für das Jahr 2009.
Die Anmeldeunterlagen können hier per Download bezogen werden.
Teilnahmeschluss ist der 15. 07. 2008. Maßgeblich ist der Eingangsstempel.
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Aktuelles 4. 3. 2006 nach oben
Am 8. April 2006 findet der erste Hanauer Gesundheitstag statt. Im Congress Park Hanau werden von 9.00 bis 17.00 Uhr zu folgenden Themen Informationen gegeben: Schlaganfall, Brustkrebs, Männergesundheit, Krebserkrankungen, Chron. Schmerzen, Herzinfarkt, Diabetes mellitus, Gelenkschmerzen, Gesundheitserhaltung. Das Programm kann hier per download bezogen werden.
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Aktuelles 17. 2. 2006 nach oben
Im Rahmen der Hanauer Frauenwoche findet eine Veranstaltung statt am 15. März 2006, 10-17 Uhr im "Haus Am Steinheimer Tor", Steinheimer Str. 1, 63450 Hanau mit dem Thema „Älter werden in Hanau“. Das Programm kann hier per download bezogen werden.
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Aktuelles 19. 12. 2005 Cafe 50plus nach oben
Sich mit Bekannten oder Freunden treffen:
Seit dem 1. Dezember 2005 ist das Cafe "50plus" eröffnet. Die Öffnungszeiten erfahren Sie an der Zentrale, Tel. 1800-50.
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Aktuelles 20. 10. 2005 Übergabe des Zertifikates DIN ISO 9001
sowie des Diakoniesiegels Pflege nach oben
Die Hilfezentrale erhielt offiziell die beiden Zertifikate DIN ISO 9001 sowie Diakoniesiegel Pflege überreicht.
Damit hat die 3-jährige Arbeit am Qualitätsmanagement-System einen erfolgreichen Höhepunkt erreicht. Neben der DIN ISO 9001 war für die Verantwortlichen der Hilfezentrale wichtig, auch die speziellen inhaltlichen Anforderungen des Diakoniesiegels Pflege zu erfüllen.
Siehe auch unter [Die Presse über uns]
Was genau ist im Zusammenhang mit dem Aufbau des Qualitätsmanagement-Systems geschehen. Lesen Sie dazu unsere Kundeninfo Nr. 2 -Ausgabe Oktober 2005- unter Downloads.
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Aktuelles 23. 9. 2005 Tag der offenen Tür am 5. Oktober 2005 nach oben
Download des Programmes hier
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Aktuelles 19. 9. 2005 Zertifizierung nach oben
Die Hilfezentrale hat in einer Doppelzertifizierung das "Diakoniesiegel Pflege" erhalten und die DIN ISO EN 9001 erfolgreich eingeführt. Somit sind die mehr als 2-jährigen Bemühungen um die Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems belohnt worden !
Dies ist allen Mitarbeitenden zu danken, die dieses System mit Leben füllen und tagtäglich damit in kundenorientierter Weise umgehen.

Aktuelles 29. 7. 2005 Statistisches zu SGB XI nach oben
Anzahl Pflegeheime 9.700
Bereich SGB XI
1999
2001
+ / - gegenüber 1999
2003
+ / - gegenüber 2001
Pflegebedürftige insgesamt
2,01 Mio.
2,04 Mio.
+ 1,2 %
2,08 Mio.
+1,8 %
davon werden zu Hause versorgt
1,44 Mio.
1,44 Mio.
0,0 %
davon durch ambulante Dienste
0,415 Mio.
0,435 Mio.
+ 4,7 %
0,45 Mio.
+3,6 %
Pflegegeldempfänger
1.038
1.011 Mio.
- 2,6 %
0,987 Mio.
-1,4 %
Versorgung in stationären Einrichtungen
0,552 Mio.
0,582 Mio.
+ 5,4 %
0,64 Mio.
+5,9 %
Beschäftigte dort
511.000
Anzahl Pflegedienste
10.600
Beschäftigte dort
201.000
Die Statistik kann hier beim Statistischen Bundesamt kostenlos bezogen werden:
http://www.destatis.de/allg/d/veroe/proser4fsoz_d.htm
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Wie soll das künftige gemeinsame Zentrum der Altenhilfe in der Steinheimer Straße heißen?
Hanau, 26.7.2005
Gesucht: Der neue Name für das künftige gemeinsame Zentrum für Altenhilfe und Beratung in der Steinheimer Straße 1. Belohnung: insgesamt 1.000 Euro. Mitmachen können alle kreativen Menschen – es gibt keinerlei Altersbeschränkung, weder nach oben, noch nach unten – aus Hanau und der gesamten Umgebung. So lässt sich der Aufruf von Oberbürgermeister Claus Kaminsky zusammenfassen, den er herausgibt im Namen der Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind alle Institutionen zusammengeschlossen, die auf dem Gebiet der Alten oder Behindertenhilfe in Hanau aktiv sind.
Die neun Organisationen und Verbände sind quasi der „Dachverband" aller Kooperationspartner, die ab 5. Oktober in dem ehemaligen Bürogebäude der Baugesellschaft die Senioren- und Behindertenarbeit gemeinsam in dem zentral gelegenen, modernen Gebäude unter einem Dach vereinen. Möglich wird diese neue Zentrale, weil die Baugesellschaft mit ihrer Verwaltung in das frühere Staatliche Schulamt in der Hanauer Altstadt umgezogen ist. OB Kaminsky hatte damals die Idee eines Zentrums für Seniorenarbeit in der Steinheimer Straße in die Diskussion eingebracht.
Zur Zeit herrschen natürlich noch die Handwerker in der Steinheimer Straße, doch schon im September sollen die ersten neuen Nutzer einziehen, am 5. Oktober gibt’s den großen „Tag der offenen Tür" sowie die feierliche Eröffnung. Um dann auch ein neues Namensschild enthüllen zu können, wurde nun von der Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe ein Namenswettbewerb ausgeschrieben. Gemeinsam mit dem Oberbürgermeister werben alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft um möglichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Alle können mitmachen, egal wie alt oder jung, egal ob aus Hanau oder der Region. Ein ebenso griffiger wie pfiffiger Name für das neue Zentrum wird gesucht. Vom eher schlichten „Seniorenzentrum" über die eher poetische „Herbstlaube" bis zum „Haus Methusalem": Erlaubt ist, was gefällt und Sinn macht...
Insgesamt wird als Motivationshilfe die stolze Preissumme von 1.000 Euro ausgeschüttet. 500 Euro für Platz Eins, 300 Euro für Platz Zwei und 200 Euro für den drittbesten Vorschlag. Die Entscheidung trifft eine Jury, in der sowohl Nutzer als auch Betreiber der künftigen Einrichtung zusammen sitzen und beraten.
Einsendeschluß ist der 10. September dieses Jahres, die Vorschläge sind einzureichen beim Seniorenbüro der Stadt Hanau im Rathaus am Markt (Erdgeschoß), entweder schriftlich (Name und Anschrift nicht vergessen!) oder auch per Telefon: 295-653 oder 295-1902.
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Aktuelles 16. 6. 2005 Umzug nach oben
Die Hilfezentrale wird zum 5. September 2005 in die neuen Räume umgezogen sein. Die neue Anschrift lautet:
Hilfezentrale
Steinheimerstr. 1
63450 Hanau
An dieser Adresse hatte bis Dezember 2004 die Baugesellschaft Hanau ihr Domizil.
Die Hilfezentrale Hanau wird in das neue Haus, dessen Name noch in einer Ausschreibung gesucht werden wird, zusammen mit dem Seniorenbüro der Stadt Hanau sowie der Freiwiligenagentur einziehen. Aber auch der VdK, der Blindenbund und die Johanniter-Unfall-Hilfe mit dem Mobilen Sozialen Dienst werden dem Haus Leben einhauchen.
An dieser Zusammensetzung wird bereits deutlich, welche Beweggründe eine Rolle gespielt haben, um- und vor allem zusammen umzuziehen.
Älteren oder behinderten Menschen soll der Zugang zu Hilfen / Aktivitäten erleichtert werden durch die Zusammenlegung zentraler Dienste und Angebote an einem Ort.
Weiteres demnächst hier.
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Aktuelles 1. 4. 2004 nach oben
Die Krankenkassen haben der Hilfezentrale die Zulassung erteilt für den Betrieb einer Praxis für Krankengymnastik und Ergotherapie. Das bedeutet, dass neben den bisher schon üblichen Hausbesuchen auch Behandlungen innerhalb der Einrichtung erfolgen können. Die Terminvereinbarungen können unter der Telefonnummer 2902-379 vorgenommen werden.
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Aktuelles 11. 12. 2003 nach oben
Gesetzliche Krankenversicherung: Ab 2004 gelten neue Zuzahlungsregelungen, die erstmals auch die Verordnung der häuslichen Krankenpflege umfassen.
Versicherte müssen 10 Euro je Verordnung bezahlen zuzüglich 10 % der verordneten und in Anspruch genommenen Leistungen zuzahlen. Die jeweils zuständige Krankenkasse stellt diese Beträge den Versicherten in Rechnung nach Inanspruchnahme der Leistungen. Insgesamt ist die Zuzahlung allerdings begrenzt auf maximal 28 Tage je Jahr.
Die ausführliche Beschreibung auch der in anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Zuzahlungsregelungen finden Sie auf unser Seite Downloads als PDF-Datei (Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften der Krankenkassen).
Wichtig: Gleich welche Zuzahlungen geleistet werden müssen, sie dürfen kalenderjährlich maximal 2 % des Bruttoeinkommens betragen! Bei chronisch Kranken beträgt die Belastungsgrenze höchstens 1 % des Bruttoeinkommens.
(Beispiel: Bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 30.000 Euro darf die Zuzahlung pro Jahr höchstens 600 Euro betragen. Außerdem gibt es noch Freibeträge für den Ehegatten und Kinder).
Sehr wichtig ist es deshalb, alle Quittungen zu sammeln und sofort nach Erreichen des maximalen Betrages zur Krankenkasse zu gehen und sich für den Rest des Jahres von jeder Zuzahlung befreien zu lassen.
Weitergehende Informationen finden Sie auch unter www.die-gesundheitsreform.de.
Aktuelles 14. 10. 2003 nach oben
Ausstellung "25 Jahre Hilfezentrale"
die am 14. 10. 2003 durch Herrn Stadtrat Frodl eröffnete Ausstellung im Stadtladen des Hanauer Rathauses dokumentiert das Angebot der durch die Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe gegründeten Hanauer Hilfezentrale. Dieses Zusammenwirken auf kommunaler Ebene hat Vorbildcharakter und der Hilfezentrale weit über Hessen hinaus Anerkennung eingebracht.
Schwerpunkt der Tätigkeit der Hilfezentrale ist die ambulante Pflege. Darüber hinaus wurde in den zurückliegenden 25 Jahren ein differenziertes Hilfeangebot für Senioren und Behinderte entwickelt, das von der Beratung bis zum mobilen sozialen Hilfsdienst sowie Essen auf Rädern reicht.
Die Ausstellung ist noch bis zum 17. 10. 2003 zu üblichen Öffnungszeiten zu besichtigen.
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Aktuelles 23. 7. 2003 nach oben
Seminar „Alzheimerkranke verstehen und betreuen"
Die Hilfezentrale Hanau bietet seit 1. 5. 2003 zusätzliche Betreuungsleistungen für Demenzkranke an, die Angehörigen Entlastungsmöglichkeiten bieten.
Ein zusätzlicher Baustein wird nun ab September 2003 geschaffen werden durch die Ausbildung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zur Befähigung, folgende Aufgaben bei der Betreuung Demenzkranker zu übernehmen:
-
Begleitung bei Spaziergängen
-
Förderung der Alltagskompetenz (z. B. Hilfe beim Kochen, Einkaufen, Bügeln etc.)
-
Förderung sozialer Kontakte (Bekannte besuchen, Kirchenbesuch, Begleitung zum Seniorentreff etc.)
Ziel der Betreuung ist es, die Eigenständigkeit der Betroffenen weitgehend aufrecht zu erhalten und Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern.
Die Termine des 10,5 Stunden umfassenden kostenfreien Seminars unter dem Motto „Zeit zum Helfen" sind am 5. 9., 12.9. und am 19. 9. 2003 jeweils von 14.00 Uhr – 17.30 Uhr in der Martin Luther Stiftung. Die Seminarreihe soll Fachkunde vermitteln und die Voraussetzungen schaffen, Sicherheit im Umgang mit verwirrten Menschen zu erlangen.
Eine Anmeldung ist erforderlich und kann telefonisch unter 06181 / 2902-379, per Fax unter 06181 / 2902-390 oder per E-Mail Hilfezentrale@Hilfezentrale.de erfolgen
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Aktuelles 23. 6. 2003 nach oben
" (er) Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, gleichzeitig zeichnet sich ein Trend hin zur professionellen Pflege ab so das Ergebnis der Mitte Juni vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Pflegestatistik 2001. Danach waren im Dezember 2001 in Deutschland 2,04 Millionen Menschen pflegebedürftig nach SGB XI, das sind rund 1,2 Prozent mehr als noch 1999. Etwa 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Der größte Teil von ihnen (eine Million) bezieht ausschließlich Pflegegeld und wird allein durch Angehörige gepflegt. Rund 435 000 Pflegebedürftige wurden durch ambulante Pflegedienste versorgt. Im Vergleich zu 1999 zeigt sich ein Trend hin zur professionellen Pflege: So ist die Zahl der durch ambulante Dienste betreuten Pflegebedürftigen um 4,7 Prozent und die der in Heimen Versorgten um 5,4 Prozent gestiegen. Die Zahl der Pflegegeldempfänger nahm dagegen um 2,6 Prozent ab. Die Pflegestatistik 2001 enthält auch Angaben über die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen. Sie ist kostenlos im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar." (Aus: forum sozialstation, Juni 2003, Ausgabe 122)
| Bereich SGB XI | 1999 | 2001 | + / - |
| Pflegebedürftige insgesamt | 2,01 Mio. | 2,04 Mio. | + 1,2 % |
| davon werden zu Hause versorgt | 1,44 Mio. | ||
| davon durch ambulante Dienste | 0,415 Mio. | 0,435 Mio. | + 4,7 % |
| Pflegegeldempfänger | 1.038 | 1.011 Mio. | - 2,6 % |
| Versorgung in stationären Einrichtungen | 0,552 Mio. | 0,582 Mio. | + 5,4 % |
Die Statistik kann hier beim Statistischen Bundesamt kostenlos bezogen werden:
http://www.destatis.de/allg/d/veroe/proser4fsoz_d.htm
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Aktuelles 22. 4. 2003 nach oben
"Betreuungsleistungen für Demenzkranke"
Für den Personenkreis nach § 45 SGB XI sind neben der pflegerischen und / oder hauswirtschaftlichen Versorgung Betreuungsleistungen abrufbar, die die Alltagskompetenz des Betroffenen stärken oder erhöhen.
1. Hilfestellung bei der Tagesstrukturierung / Stärkung vorhandener Ressourcen
2. Bei Abwesenheit von Betreuungspersonen:
a) Vorbeugen/Verhindern von „Weglauftendenzen“
b) Vorbeugen gefährdender Situationen
c) Hinderung am unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Gegenständen / Stoffen
d) Hilfen bei der Wahrnehmung eigener körperlicher Bedürfnisse
3.Emotionale Stabilisierung
Das Angebot ist von den Verbänden der Pflegekassen anerkannt.
Aktuelles 1. 1. 2002 nach oben
Am 1. Januar 2002 begann der Dienst "Mondschein"-Pflege. Darunter ist die Möglichkeit Pflegebedürftiger zu verstehen, eine Pflegekraft für eine reguläre Pflege auch in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 24.00 Uhr zu bestellen.
Dieser Dienst wird vor allem gerne von Menschen genutzt, die erst zu diesen Zeiten zu Bett gehen wollen, dies aber ohne pflegerische Hilfe nicht bewerkstelligen können.
Eine Einbindung der Mitarbeiterinnen des "Mondschein"-Dienstes in das Gesamtteam stellt eine nahtlos funktionierende gegenseitige Informationsweitergabe sicher.
Dieser Dienst ist als zusätzliches Angebot zum bestehenden Pflegenotruf eingerichtet.
Aktuelles 29. 11. 2001 nach oben Diesen Text downloaden
Aus dem Positionspapier des Diakonischen Werkes von Kurhessen-Waldeck
Der Anlass
Aufgrund der immer schwieriger werdenden Situation in der Pflege halten wir es für erforderlich in eine politische und gesellschaftliche Diskussion über die Rahmenbedingungen der Pflege einzutreten.
Wir erleben seit Jahren eine zunehmende Ökonomisierung der Pflege. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass statt der persönlichen Zuwendung die Optimierung wirtschaftlicher Faktoren eine immer größere Rolle spielt.
Der Grundsatz der Beitragsstabilität der Pflegeversicherung führt bereits dazu, dass diskutiert wird, ob die heute schon nicht ausreichenden Leistungen zugunsten der Beitragsstabilität abgesenkt werden, da die Pflegeversicherung derzeit ein Defizit von ca. 400 Millionen DM schreibt.
Wir haben heute die Situation, dass der tatsächliche Hilfebedarf der pflegebedürftigen Menschen kaum berücksichtigt wird. In der ambulanten Pflege gibt es zudem keine leistungsgerechten Vergütungen, so dass in der ganzen Bundesrepublik viele Pflegedienste ein hohes Defizit haben.
Pflege ist entscheidend mehr als die Summe kalkulierbarer Handgriffe, und sie ist mehr als die bloße Anwendung von medizinisch-therapeutischen Möglichkeiten. Zur Pflege gehören Zuwendung und sensible Begleitung. Darum muss es ein Standard professioneller Pflege bleiben, dass Pflegemitarbeiter sich Zeit zum Zuhören nehmen können, so dass die Pflegebedürftigen und deren Angehörige Gelegenheit bekommen, von ihren Ängsten und inneren Nöten zu erzählen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen erfahren, dass sie in einem schweren Abschnitt ihres Lebens nicht allein gelassen sind.
Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck hat am 12. Mai dieses Jahres eine Resolution verabschiedet, in der sie die Verantwortlichen auffordert endlich für akzeptable Rahmenbedingungen und eine ausreichende Finanzierung der Pflege zu sorgen.
Die diesjährige„Woche für das Leben", die gemeinsam von der römisch katholischen Kirche und den evangelischen Kirchen unter dem Motto „Menschen würdig pflegen" durchgeführt wurde, war ein erster wichtiger Schritt die Situation der pflegebedürftigen Menschen gesellschaftlich zur Debatte zustellen und deutlich zu machen, dass christliche Werte Grundlage einer menschenwürdigen Pflege sind.
Wir brauchen dringend einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass die notwendigen Mittel, die zur Versorgung der kranken und pflegebedürftigen Menschen nötig sind, bereit gestellt werden.
Gesellschaftspolitischer Paradigmenwechsel
Beitragsstabilität vor Pflegebedarf
Mit der Einführung der Pflegeversicherung gab es einen Paradigmenwechsel im Bereich der Sozialversicherung und damit im gesamten Gesundheitswesen. Nicht die Bedarfsdeckung des Einzelnen zählt, sondern die Beitragsstabilität der Versicherung.
Die Pflegeversicherung sichert das soziale Risiko bei Pflegebedürftigkeit ab. Sie sichert nicht die Folgen der Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Hilfebedarf ab!
Dies hat zur Folge, dass es sich um rationierte Leistungen handelt, die den vorhandenen Pflegebedarf nicht decken und damit letztlich auch zur Unterversorgung führen.
Dieser neue Grundsatz der Sozialversicherung und die daraus resultierenden Folgen wurden aber von Anfang an nicht ausreichend vorgestellt. Vielmehr wurde von Seiten der Politik häufig formuliert, mit Einritt der Pflegeversicherung seien die pflegebedürftigen Menschen abgesichert.
Damit wird die Erwartung geweckt, dass alle Leistungen, die zur Pflege erforderlich sind, zumindest in der Höhe der Leistungssätze für die einzelnen Pflegestufen übernommen würden.
Dass alle Leistungen, die nicht im Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung liegen, von der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind, ist bis heute der Mehrheit der Bevölkerung nicht bekannt. Weitgehend ausgeschlossen sind vor allem Betreuungsleistungen, Zeiten für Gespräche, alltägliche Hilfen, wie kleine Besorgungen und die gesamte Versorgung der zunehmenden Zahl dementiell erkrankter Menschen.
Es sind somit Missverständnisse erzeugt worden, die in der praktischen Umsetzung sowohl die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen als auch die Diakoniestationen und ihre Mitarbeiterschwer belasten. Diese Missverständnisse können von den Beteiligten vor Ort aber nicht ausgeräumt werden, sondern müssen auf politischer Ebene durch die erforderlichen Klarstellungen erfolgen.
Gesamtsituation
Die Pflege gliedert sich in unterschiedliche Leistungsbereiche und Leistungsträger (Kostenträger) auf.
Die Pflegeversicherung ist nur für die Grundpflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung zuständig.
Die Krankenversicherung ist u.a. für die häusliche Krankenpflege und die damit verbundene Behandlungspflege (z.B. Verbandswechsel, Insulinspritzen, Medikamentengabe, Kompressionsverbände, -Strümpfe etc.) zuständig, sofern Angehörige diese Leistungen nicht selbst erbringen können. Dies setzt voraus, dass ein Arzt diese Leistungen verordnet und die Krankenkasse sie genehmigt. Durch Richtlinien, die die Leistungen definieren, sind auch die behandlungspflegerischen Leistungen rationiert worden.
Für weitergehende Leistungen hat erforderlichenfalls die Sozialhilfe einzutreten. Doch auch hier wurden die Leistungseinschränkungen des SGB XI übernommen, sodass häufig keine oder nicht genügend Leistungen gewährt werden.
Der hilfebedürftige Mensch muss alle Leistungen beantragen.
Ist er pflegebedürftig und krank, werden häufig häusliche behandlungspflegerische Leistungen mit dem Hinweis abgelehnt, diese seien bereits durch die Pflegeversicherung abgegolten.
Dies stellt einen Rechtsbruch dar. Die Pflegeversicherung ist für ärztlich verordnete Leistungen nicht zuständig, weil ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Krankenkassen besteht. Diese unlautere Praxis führt dazu, dass vielen Patienten Leistungen vorenthalten werden.
Nicht selten erbringen Dienste auf Grund der Eilbedürftigkeit behandlungs-pflegerische Leistungen, weil ein Patient versorgt werden muss, und erhalten Wochen später eine Ablehnung der Verordnung und damit die Verweigerung der Kostenübernahme.
Vordem Hintergrund des Vorrangs ambulanter Versorgung vor stationärer, durch den die Krankenhausaufenthalte stark verkürzt wurden und somit große Teile der Behandlung im häuslichen Bereich stattfinden müssen, ist dies skandalös.
Qualität der Pflege
Weicher Standard darf es sein?
In der Öffentlichkeit und in den Medien wird das Thema der Pflegequalität in der Hauptsache unter dem Blickwinkel der in jüngerer Zeit bekannt gewordenen Pflegeskandale diskutiert. Diese Pflegeskandale sind mit ursächlich geworden für das bisherige Tätigwerden der gesetzesvorbereitenden Instanzen. Die vor diesem Hintergrund nachvollziehbaren eiligen politischen Reaktionen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die Qualitätsentwicklung und -Sicherung in der Pflege durch neue Vorschriften weiter bürokratisiert wird. Vielmehr sollte mittelfristig für die Qualitätsentwicklung und -Sicherung in der Pflege eine stabile Grundlage geschaffen werden. Hierfür ist nicht nur auf staatliche Intervention zu setzen. Vielmehr ist es erforderlich eine Kultur zu schaffen, die es Einrichtungen ermöglicht aus Fehlern zu lernen und sie bei dem Prozess der Qualitätsentwicklung und -Sicherung unterstützt.
Obwohl das Pflegeversicherungsgesetz vorsieht, Qualitätsstandards zwischen den Vertragspartnern (Pflegekassen und Leistungserbringer) zu vereinbaren, ist dies bis heute nicht adäquat gelungen.
So fehlen Leistungsbeschreibungen für Inhalt, Umfang und die Qualität der Leistung.
Da in der politischen Diskussion nach wie vorpropagiert wird, die Pflegeversicherung decke den Hilfebedarf zumindest weitestgehend ab, sind viele Bemühungen, Inhalt, Umfang und die Qualität der Leistungen verbindlich festzulegen, letztlich an der finanziellen Umsetzung gescheitert. So ist es bis heute in Hessen nicht gelungen, personelle Mindeststandards für den ambulanten Bereich zu vereinbaren.
Es reicht formal aus, wenn ein Pflegedienst unabhängig von seiner Größe zwei qualifizierte Fachkräfte (verantwortliche und stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft) beschäftigt, um eine Vielzahl von Pflegebedürftigen nach der Pflegeversicherung zu versorgen.
Wenn gesellschaftlich und politisch eine hohe Qualität gewollt ist, muss sie auch bezahlt werden. Wenn eine niedrige Qualität zugunsten mehr Leistungen gewollt ist, muss dies allerdings offensiv in der Öffentlichkeit vertreten werden. Es muss gelingen, eine Verständigung über das politisch gewollte und finanzierbare Maß an Qualität herbeizuführen und auf dieser Grundlage vergleichbare und verbindliche Qualitätsstandards zu vereinbaren.
Wettbewerb und Steuerung
Politische Preise gegen marktwirtschaftliche Kosten
Mit dem Einritt der Pflegeversicherung wurde der„ Pflegemarkt" geschaffen. Jeder ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung, die eine Zulassung (Versorgungsvertrag) beantragt, muss sie gewährt werden, wenn die Einrichtung die formalen Voraussetzungen erfüllt. Nach Abschluss des Vertrages sind die Einrichtungen zur Leistungserbringung nach dem SGB XI berechtigt.
Die eingeführten gesetzlichen Reformen sollen den Wettbewerb zu lassen sowie die Wettbewerbsneutralität und die Marktöffnung fördern. Dieses Abrücken von einer restriktiven
/ Bedarfsdeckung in Richtung „mehr Markt" hat zur Folge, dass weitere, in erster Linie gewerblich ausgerichtete Anbieter auf einen zunehmend wettbewerbsorientierten Markt drängen und in Konkurrenz zu den bereits etablierten Einrichtungen treten. Wie in anderen Dienstleistungssektoren auch gelten zunehmend Marktverhältnisse, die sich mit Preiskonkurrenz, Versuchen über Dumping Marktanteile zu gewinnen, unlauterem Wettbewerb und ähnlichen Erscheinungen beschreiben lassen. Es vollzieht sich ein tiefgreifender Wandel.
Im „normalen Markt" kalkuliert ein Anbieter einen Preis für eine Leistung, die er erbringen möchte. In diese Kalkulation gehen selbstverständlich alle Kosten ein, die für die Leistungserbringung entstehen.
Im „Pflegemarkt" werden diese Mechanismen unterlaufen. So gibt es im Bereich der ambulanten Pflege Einheitspreise, die von Pflegekassen festgesetzt werden. Insofern handelt es sich in diesem Bereich um politische Preise. Die realen Kosten (z.B. Personalkosten) und Tarifbindungen spielen keine Rolle bei dieser einseitigen Preisfestsetzung. Dabei interessiertes nicht, ob die Dienste zu diesen Konditionen wirtschaftlich arbeiten können. Dies steht eklatant im Widerspruch zur sozialen Marktwirtschaft.
Vergütungen Ungenügende Bezahlung - fehlendes Personal
Die Pflegeversicherung schreibt vor, dass zwischen den Vertragspartnern leistungsgerechte Vergütungen zu verhandeln sind.
Sowohl die Kostenträger als auch die Leistungserbringer unterliegen arbeitsrechtlichen Regelungen und Tarifen, nach denen sie ihre Mitarbeiter zu vergüten haben. Regelhaft finden in Kirche und Diakonie der BAT bzw. ähnliche Tarife Anwendung.
Für die Kostenträger und ihr stetig wachsendes Verwaltungs-und Prüfungspersonal gilt die Anwendung der arbeitsrechtlichen Regelungen uneingeschränkt.
Auch die Leistungserbringer haben die arbeitsrechtlichen Regelungen uneingeschränkt umzusetzen und müssen, wie die Kostenträger, ihre Mitarbeiter danach bezahlen.
In den Vergütungsverhandlungen werden die daraus resultierenden Personalkosten aber nicht anerkannt, obwohl sie i.d.R. bei 80% der Gesamtkosten eines Dienstes liegen.
Es werden einfach Preise angeboten und festgesetzt (ambulanter Bereich Hessen 51,- DM pro Stunde), zu denen der Dienst aufgrund seiner tariflichen Bindung nicht kostendeckend arbeiten kann.
Dieser Zustand hat dazu geführt, dass hessen- und bundesweit einerseits viele Dienste um ihre Existenz kämpfen, andererseits qualifiziertes Personal am deutschen Arbeitsmarkt nicht zu finden ist.
Auch Pflegemitarbeiter haben ein uneingeschränktes Recht auf tarifliche Bezahlung und korrekte arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen.
Um fachlich qualifizierte,gute und damit auch wirtschaftliche Leistungen erbringen zu können, brauchen die Einrichtungen qualifiziertes Personal, dass aber zu geringem Entgelt in keinem Arbeitsbereich - so auch nicht in der Pflege -zu bekommen bzw. zu halten ist. So ist flächendeckend feststellbar, dass es unter dem wirtschaftlichen Druck einen zum Teil nicht unerheblichen Abbau von Fachkräften gegeben hat. Dies führt zu erheblichen Kosten und Qualitätsminderungen.
Es darf nicht hingenommen werden, dass diese Rahmenbedingungen unterlaufen werden um eine „Billigpflege" einzuführen, die im gleichen Atemzug scharf verurteilt wird.
Wer Qualität fordert, muss sie auch angemessen vergüten.
Fehlende Parität der Schiedsstelle
Wenn sich die Vertragspartner Pflegekasse und Leistungserbringer über Vergütungssätze nicht einigen können, entscheidet auf Antrag die Schiedsstelle gem. § 76SGBXI. Die Schiedsstellenbesetzung wird durch Rechtsverordnung in den einzelnen Bundesländern geregelt. Die Schiedsstelle soll von den Vertragspartnern paritätisch besetzt sein.
In Hessen gibt es eine Kostenträgerbank und eine Leistungserbringerbank, die über die gleiche Anzahl an Sitzen verfügen, sowie 2 neutrale Beisitzer und 1 neutralen Vorsitzenden.
Es ist hierbei allerdings besonders zu betonen, dass durch die hessische Rechtsverordnung auf der Seite der Leistungserbringerbank 2 kommunale Vertretersitzen, obgleich die Kommunen im Rahmen der Sozialhilfe auch Kostenträger sind.
In der Konsequenz gibt es also keine paritätische Besetzung der Schiedsstelle und so wundert es nicht, dass bisherig der Frage der leistungsgerechten Vergütung die Entscheidungen gegen die Leistungserbringer ausgefallen sind.
Unter den derzeitigen Bedingungen ist es nicht möglich, leistungsgerechte Vergütungen zu erhalten, dies gefährdet eine Vielzahl von Pflegediensten und somit die adäquate Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
Eine paritätische Besetzung der Schiedsstelle ist zwingend erforderlich.
Zersplittertes Gesundheitssystem
Wir befinden uns in einem gesellschaftspolitischen Wandel, der auch das Gesundheitssystem umfasst. Hintergrund hierfür sind vor allem Finanzierungsfragen. Es fehlen finanzielle Mittel und daraufhin werden als Reaktion heute regelhaft Leistungen rationiert.
Das Gesundheitssystem ist zersplittert: Bisher entscheidet jeder Kostenträger über seine Leistungen. Dabei ist er an Vorgaben für seine Leistungsverpflichtung gebunden. Es wird nichtgeprüft, ob eine im Vorfeld gewährte Leistung weitergehenden Hilfebedarf abmildern oder verhindern kann und somit volkswirtschaftlich weitaus effektiver ist.
Insgesamt mangelt es an einer Gesamtbetrachtung des Gesundheitssystems und der daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen. So führt häufig eine hauswirtschaftliche Unterversorgung (Menschen haben Mühe einzukaufen, können nicht mehr richtig kochen, ernähren sich daher schlecht) zur Pflegebedürftigkeit. Die Mittel für die notwendige hauswirtschaftliche Versorgung werden häufig nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die daraus resultierende Pflegebedürftigkeit sind aber ungleich höher. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung wäre es weitaus besser im Vorfeld den hauswirtschaftlichen Bedarf zu decken und damit den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu verhindern bzw. erheblich zu verlangsamen.
Ein weiteres Beispiel:
Erhalten pflegebedürftige Menschen zu wenig Pflegeleistungen, können daraus Folgeerkrankungen entstehen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen. Die ausreichende Versorgung mit Pflegeleistungen wäre bei einer Gesamtbetrachtung auch hier wieder günstiger und dies nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch für das Wohlbefinden des betroffenen Menschen.
Die heutigen Versorgungskonzepte müssen überprüft werden und sollten im Sinne der o.g. skizzierten Gesamtbetrachtung eine Veränderung erfahren.
Folgerungen
1. Es ist nicht hinzunehmen, dass Pflegebedürftige und Einrichtungen zwischen hohen politischen Anforderungen und immer schlechter werdenden Leistungsvoraussetzungen zerrieben werden.
2. Es muss eine Debatte über Umfang und Kosten notwendiger Pflege in unserer Gesellschaft geben, an der die Bevölkerung, die gesellschaftlich relevanten Kräfte und die Kostenträger zu beteiligen sind.
3. Der Pflegebegriff des SGB XI ist zu erweitern, damit die wachsende Zahl dementiell erkrankter Menschen besser berücksichtigt wird.
4. Die massiven Widersprüche zwischen erklärtem politischem Willen und realer Gesetzgebung bzw. Gesetzesauslegung müssen beendet werden.
5. Wir brauchen klare politische Aussagen, die sich auch in realer Gesetzgebung ausdrücken.
6. Wir benötigen eine volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung und daraus resultierende Gesamtlösungen anstatt vieler Teillösungen, die letztlich nicht greifen.
7. Ein Ende der Kultur des Misstrauens ist erforderlich: Reale Verhandlungen zwischen gleichberechtigten Verhandlungspartnern, auf der Grundlage von Qualitätsanforderungen und tariflicher Bezahlung sind dringend notwendig.
8. Es ist eine Kultur im Umgang mit Fehlern zu schaffen, die es Einrichtungen ermöglicht zu lernen und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln.
9. Formulierte Ansprüche sind mit zur Verfügung stehenden Mitteln in Übereinstimmung zu bringen.
Aktuelles 24. 9. 2001 nach oben
Köln (LfK). Das Sozialgericht Köln hat jetzt eine Entscheidung zu den Richtlinien zur Häuslichen Krankenpflege gefällt. Die Kammer vertrat in einem, aktuellen Urteil (Az.: S 23 (9) KN 27/99 KR) die Auffassung, dass der gesetzliche Anspruch auf Behandlungspflege nicht durch die Richtlinien des Bundesausschusses eingeschränkt werden kann.
Im konkreten Fall ging es um die Gewährung von Blutdruckkontrollen über sieben Tage hinaus. Die Bundesknappschaft hatte es mit Hinweis auf die Richtlinien abgelehnt, die vom Arzt zweimal wöchentlich verordneten RRKontrollen zu genehmigen. Auch die verordneten Verbandwechsel bei dem Schlaganfallpatienten wurden seitens der Kasse abgelehnt, da die Leistungen von Angehörigen erbracht werden könnten.
Diese Auffassung wurde durch das Gericht verworfen. Bei einem Schlaganfallpatienten erscheine die kontinuierliche Blutdruckmessung zur Sicherung des Behandlungszieles nicht nur sinnvoll, sondern erforderlich, um der Gefahr eines neuen Schlaganfalls zu begegenen: Der im Haushalt lebenden Angehörigen könne der. Verbandwechsel nicht zugemutet werden. Analog zum Bundessozialgericht vertraten die Richter die Auffassung, dass auch bei im Haushalt Lebenden zu prüfen sei, ob und inwieweit die Pflege zugemutet werden kann. (Quelle: Care konkret Wochenzeitung für das Pflegemanagement, Ausgabe vom 21. 9. 2001)
Aktuelles 16. 7. 2001 nach oben
Aus der Geschäftsstatistik der Pflegekassen
| Gesetzliche Pflegekassen 2000 |
Private Pflegekassen 1999 (neueste Zahlen) |
|||
| Absolut | In Prozent | Absolut | In Prozent | |
| Pflegestufe 1 | 681 660 | 54,1 (52,2) | 33 583 | 47,3 (45,8) |
| Pflegestufe 2 | 448 560 | 35,6 (36,9) | 27 051 | 38,1 (38,9) |
| Pflegestufe 3 | 131 040 | 10,4 (10,9) | 10 224 | 14,4 (15,3) |
| Pflegestufe 3a | ||||
| GESAMT | 1,26 Mio. | 71 000 | ||
(Zahlen in Klammern: Vorjahreswerte)
Aktuelles 12. 5. 2001 nach oben
Verlautbarung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zur Situation der ambulanten Pflege in Hessen:
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass die Pflegekassen und Sozialhilfeträger auch in Hessen ihre faktische Monopolstellung zunehmend nutzen, um ohne Rücksicht auf Qualitätsstandards und angemessene Vergütung des Pflegepersonals teilweise existenzbedrohende Kostensenkungen zu erzwingen.
Die Synode sieht es für einen demokratischen Rechtsstaat als unvertretbar an, wenn Schlichtungen für Pflegeentgeltverhandlungen durchgeführt werden, bei denen bereits durch die Besetzung der Schiedsstelle die für eine faire Entscheidung unverzichtbare Parität nicht gegeben ist, weil Kostenträger als gleichzeitige Leistungsanbieter auf beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzen.
Die Synode befürchtet aufgrund aktueller Erfahrungen, dass sich unter derartigen Bedingungen mit zunehmender Tendenz nicht mehr genug Personal finden wird, um die dringend notwendige, fachlich gut qualifizierte und psychisch wie körperlich schwere Pflegearbeit zu leisten. Ferner sieht sie die Existenz der Pflegedienste gefährdet, die aus sozialer Verantwortung ohne Rücksicht auf gute oder schlechte Finanzierungsrisiken jede angeforderte Pflege übernehmen.
Die Synode fordert deshalb die Pflegekassen und Sozialhilfeträger auf, Pflege wieder als Form menschlicher Zuwendung und Hilfe zu begreifen, deren Beschreibung als Marktprodukt unangemessen und letztlich menschenverachtend ist. Die Kostenträger sollten zu der Praxis zurückkehren, Entgelte zu vereinbaren, die die Finanzierung eines soliden Qualitätsstandards für pflegebedürftige Menschen und eine angemessene Vergütung der Pflegenden ermöglichen.
Die Synode gibt zu bedenken: Pflegefachpersonal kostet nach dem kirchlichen Vergütungssystem 60,-- bis 75,-- DM je Stunde und damit weniger als eine Handwerkerstunde. Die Pflegeversicherung zahlt aber nicht mehr als 52,-- DM/Stunde.
Die Synode erwartet von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung klare und unmissverständliche, die Würde der Menschen achtende rechtliche Vorgaben für den ambulanten Pflegebereich und ein Ende der vielfach ungerechten einseitigen Schuldzuweisungen an Personal und Träger für angebliche oder tatsächliche Mängel in der Pflege.
Die Synode spricht den im pflegerischen Bereich tätigen Menschen ausdrücklich ihre Anerkennung für die Wahrnehmung dieser wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe aus und dankt ihnen für den hohen persönlichen Einsatz, den sie in einem große menschliche Qualitäten erfordernden und in hohem Maße belastenden Beruf erbringen.
Hofgeismar, den 12.05.2001
Aktuelles 29. 9. 2000 nach oben
Aus der Geschäftsstatistik der Pflegekassen
| Gesetzliche Pflegekassen 1999 |
Private Pflegekassen 1998 (neueste Zahlen) |
|||
| Absolut | In Prozent | Absolut | In Prozent | |
| Pflegestufe 1 | 668 312 | 52,2 | 32 060 | 45,8 |
| Pflegestufe 2 | 472 189 | 36,9 | 27 320 | 38,9 |
| Pflegestufe 3 | 139 876 | 10,9 | 10 710 | 15,3 |
| Pflegestufe 3a | ||||
| GESAMT | 1,28 Mio. | 70 000 | ||
Aktuelles 14. 5. 2000 nach oben
Der Bundesausschuss der Krankenkassen und der Ärzte haben neue Richtlinien mit Wirkung zum 1. 7. 2000 erlassen, die die Genehmigung von verordneter Behandlungspflege neu regeln. Viele der Regelungen bedeuten für die Patienten Einschnitte bei der Gewährung von Leistungen. Für die Ärzte und Pflegedienste sind die Richtlinien verbunden mit einem vermehrten Verwaltungsaufwand.
Nur sehr wenige Bestimmungen beinhalten eine Verbesserung für zu Hause lebende Patienten.
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Aktuelles 1. 12. 1999 nach oben
Anläßlich des Welt-AIDS-Tages am 1. 12. 1999 veranstaltet die HIV/Aidsberatungsstelle des Gesundheitsamtes des Main-Kinzig-Kreis zusammen mit dem Betreuten Einzelwohnen der Hilfezentrale
am 1. 12. 1999 einen Aktionstag für Schulklassen, nach Voranmeldung Tel. 292-2675
am 2. 12. 1999 einen „Tag der offenen Tür“ von 9.00 - 16.00 Uhr
am 3. 12. 1999 „Brunch für Positive“, Beginn: 10.30 Uhr
Infos bei HIV/Aidsberatungsstelle des Gesundheitsamtes des Main-Kinzig-Kreis, Tel. 06181 / 292-2675
und Betreutes Einzelwohnen der Hilfezentrale, Tel. 06181 / 2902-387
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Aktuelles 18. 10. 1999 nach oben
Am 14. November 1999 veranstaltet die Martin-Luther-Stiftung und die Hilfezentrale den „Tag der offenen Tür“, der traditionell wie in den vergangenen Jahren am 2. Sonntag des November Besucher einlädt, alle Bereiche kennenlernen zu können.
Einige „highlights“
Besichtigung aller Häuser
Mittagessen
Cafe „Pinocchio“
Cafe-Haus-Musik
Internet-Café
Beginn ist um 9.30 Uhr mit einer Andacht in der Kapelle und offizielles Ende wird gegen 17.00 Uhr sein.
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Aktuelles 20. 9. 1999 nach oben
Das Diakonische Werk Kurhessen-Waldeck startet in Zusammenarbeit mit den Trägern ambulanter und stationärer diakonischer Altenpflege eine Imagekampagne. Sie hat zum Ziel, die Öffentlichkeit über das breite Leistungsspektrum zu informieren. Näheres unter http://www.diakonische-altenpflege.de
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Aktuelles 1. 8. 1999 nach oben
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch –4.SGB XI- Änderungsgesetz wurde am 26. Juli 1999 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. August 1999 in Kraft.
Folgende Änderungen sind relevant:
1. Die Kosten des Pflegeberatungsgespräches nach § 37 SGB XI werden von den Pflegekassen übernommen. (Bisher hatten diese Kosten die Pflegebedürftigen zu tragen)
2. Die Leistungen der Pflegekassen bei teilstationärer Pflege betragen neu
Pflegestufe 1 unverändert
Pflegestufe 2 DM 1800
Pflegestufe 3 DM 2800
3. Für die Kurzzeitpflege (SGB XI, § 42) entfällt die Voraussetzung, daß die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vorher mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
4. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist. (§ 37, Abs 2)
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Aktuelles 1. 7. 1999 nach oben
Die Hilfezentrale beginnt mit dem Projekt „Betreutes Einzelwohnen für HIV-Infizierte und AIDS-Kranke“
Dieses vom Landeswohlfahrtsverband finanzierte Projekt soll Betroffenen mit sozialarbeiterischen Hilfen ein Wohnen in der eigenen Wohnung ermöglichen. Im Vorfeld hat der „AIDS-Arbeitskreis“ die Voraussetzungen geschaffen, indem auf das Problem hingewiesen und Lösungsmöglichkeiten diskutiert worden sind.
Das Diakonische Werk Hanau hat den Antrag der Hilfezentrale, als Träger beim Landeswohlfahrtsverband anerkannt zu werden, durch konzeptionelle Arbeit sehr stark unterstützt.
Vorerst ist im Rahmen des Projektes eine Mitarbeiterin mit 19,25 Wochenstunden beschäftigt. Je nach den Erfahrungen kann die Stelle ausgeweitet werden.
In das Projekt aufgenommen werden können Menschen deren Krankheitsbild dem Stadium 2b entspricht und mindestens 18 Jahre alt sind.
Die mit dem Projekt verfolgten Ziele:
Psychosoziale Betreuung
Gemäß den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen ist vorrangig die Unterstützung bei der Sicherstellung eines selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Lebens in der gewohnten Lebensumgebung Aufgabe der psychosozialen Betreuung.
Hierzu zählen insbesondere:
a) Psychosoziale Einzelgespräche
b) Krisenintervention
c) Hilfestellung bei der Klärung der finanziellen Situation
d) Angehörigenarbeit
e) Unterstützung der Organisation pflegerischer und ärztlicher Versorgung
f) Initiierung ehrenamtlicher Arbeit
Telefonnummer für die Kontaktaufnahme: 06181 / 2902-387



