Pflegeberatung
Sie erhalten Pflegegeld von Ihrer Krankenkasse?
Somit sind Sie verpflichtet, in gesetzlich vorgeschriebenen zeitlichen Abständen einen Pflegeberatungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst durchführen zu lassen.
In den Pflegestufen I und II ist dieses halbjährlich, in der Pflegestufe III vierteljährlich vorgeschrieben.
Versäumen Sie nicht, rechtzeitig einen neuen Termin zu vereinbaren. Sie laufen sonst Gefahr, dass Ihnen Ihre Krankenkasse die Bezüge kürzt bzw. streicht.
Für die telefonische Terminabsprache steht Ihnen hierfür unsere speziell ausgebildete Mitarbeiterin Frau Patrizia Groppo zur Verfügung.
Sie erreichen Frau Groppo werktags Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10-14 Uhr unter der Rufnummer 0160-939 748 78


